Wer mit zwei Völkern anfängt, hat erstmal nicht im Kopf, ob da eigentlich was dokumentiert werden muss. Die kurze Antwort: Ja — aber weniger als du denkst. Und sehr viel weniger formal als Behörden gern hätten.

Dieser Artikel klärt drei Sachen:

  1. Was du in Deutschland gesetzlich wirklich nachweisen musst.
  2. Was freiwillig, aber dringend sinnvoll ist.
  3. Ob ein Notizbuch reicht oder ob’s eine App lohnt.

Was ist eine Stockkarte überhaupt?

Eine Stockkarte ist die Karteikarte für eine Beute: ein Blatt (oder digitales Pendant) pro Volk, auf dem du jede Inspektion, jede Behandlung, jede Veränderung notierst. Vor 40 Jahren waren das hand-vorgedruckte Karteikarten in einer Holzkiste am Stand. Heute geht’s auch digital — dazu unten mehr.

Der Sinn ist dreifach: (1) du erinnerst dich nicht an alles, (2) du erkennst Muster über Saisons hinweg, und (3) wenn Tierarzt oder Veterinäramt mal vorbeischauen, hast du was zum Zeigen.

Was du in Deutschland wirklich dokumentieren musst

Es gibt drei rechtliche Andockpunkte für Imker — und nur einer davon erzwingt aktive Dokumentation.

1. Tierarzneimittel-Nachweispflicht (Varroa-Behandlungen)

Das ist der harte Pflicht-Teil. Jede Behandlung mit einem Tierarzneimittel — und dazu gehört jede Varroa-Behandlung, ob Ameisensäure, Oxalsäure, Thymovar oder Bayvarol — muss nachweisbar dokumentiert sein. Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz und der Veterinärrechtsverordnung.

Was rein muss pro Behandlung:

  • Datum der Anwendung
  • Name des Mittels (Handelsname + Wirkstoff)
  • Chargennummer (steht auf der Verpackung)
  • Dosis (z.B. „200 ml AS 60%”)
  • Behandeltes Tier — also welche Beute

In der Regel 5 Jahre aufbewahren. Veterinärbehörden können sich die Doku auf Verlangen zeigen lassen. In der Hobby-Imkerei sind solche Kontrollen selten — passieren sie und es fehlt die Doku, droht ein Bußgeld nach dem Tierarzneimittelgesetz.

Mehr Detail dazu — Welche Mittel sind zugelassen, was muss in die Charge-Spalte, wie sieht ein konformer Eintrag aus — habe ich in einem eigenen Artikel zur Varroa-Doku zusammengetragen.

2. Veterinäramt: Tierhalter-Pflichten

In den meisten Bundesländern musst du dich beim Veterinäramt und/oder der Tierseuchenkasse anmelden, sobald du Bienen hältst (üblicherweise ab dem ersten Volk). Du wirst als Tierhalter geführt und bekommst eine Registriernummer. Die genauen Verfahren unterscheiden sich pro Bundesland — der lokale Imkerverein oder das zuständige Veterinäramt sagen dir, wie’s bei dir läuft.

Zusätzliche laufende Doku-Pflicht über die Tierarzneimittel-Doku hinaus: in der Regel keine — solange nichts Auffälliges passiert. Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Bienenseuche (Amerikanische Faulbrut, Tropilaelaps u. a.) sind alle deine Aufzeichnungen wertvoll.

3. Honig-Verkauf (Honigverordnung)

Wenn du Honig verkaufst, gibt’s Etikettierungspflichten — Sortenangabe, Mindesthaltbarkeitsdatum, Imker-Adresse, Bio-Auslobung mit Kontroll-Code wenn Bio. Stockkarten-Doku ist dafür nicht Pflicht. Aber: wer Sortenhonig auslobt („Lindenhonig”), sollte nachweisen können, welche Tracht zur Erntezeit am Stand verfügbar war. Eine Inspektions-Historie mit Eintrag „Linde voll in Blüte” hilft, falls jemand misstrauisch wird.

Was freiwillig, aber sinnvoll ist

Die Pflicht-Doku oben ist das Minimum. Was darüber hinausgeht, ist freiwillig — aber jeder erfahrene Imker führt mehr, weil es einem im zweiten Jahr massiv hilft.

  • Inspektions-Daten: Datum, Wetter, Zarge-Zahl, Wabenstatus (Brut offen / verdeckelt / Honig / Pollen), Königin gesehen ja/nein, Schwarmzellen ja/nein, Stimmung, Auffälligkeiten. Das ist die Standard-Stockkarte.
  • Königinnen-Verfolgung: Geburtsjahr (mit Farbcode — ’20 weiß, ’21 gelb, ’22 rot, ’23 grün, ’24 blau, ’25 weiß …), Markierung, Herkunft, Linie. Wer züchtet, braucht das eh, wer „nur” hält, gewinnt damit eine sichere Volksidentität auch bei Umsetzungen.
  • Verluste pro Saison: Wie viele Völker durch den Winter verloren, woran (Räuberei, Vermilbung, Königin-Verlust). Der Deutsche Imkerbund führt eine jährliche Verluststatistik — dort kannst du anonymisiert teilnehmen, was bei der nationalen Bienen-Forschung hilft.
  • Honig-Ernte: Datum, Beute, Gewicht, Sortenvermutung, Wassergehalt. Über Jahre erkennst du, welche Beuten konstant liefern und welche eher Hobby-Verein-Niveau bleiben.

Reicht ein Notizbuch?

Theoretisch ja. Praktisch — kommt drauf an, wie viele Völker du hast und wie konsequent du am Stand notierst. Bei 1–3 Völkern funktioniert ein A6-Heft pro Beute mit gedrucktem Raster problemlos. Ab 5 Völkern oder mehreren Ständen verliert man die Übersicht: „Hatte Volk 3 letzten Monat schon Schwarmzellen oder war das Volk 5?”

Vorteile von Papier: nichts geht kaputt, Akku stirbt nicht, Handschuhe sind kein Problem.

Vorteile von digital: suchbar, exportierbar, Wetter automatisch, Backup, kein Heftchen-Chaos. Wir haben dazu einen Direktvergleich zwischen Stockkarte digital und Papier geschrieben.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Behandlungs-Dokumentation aufbewahren?
In der Regel 5 Jahre nach TAMNAV. Das gilt für jede Tierarzneimittel-Anwendung — auch wenn du nur 2 Völker hast. Im Einzelfall können andere Vorschriften (Bio-Kontrolle, Lebensmittelrecht) längere Fristen vorsehen.
Was passiert bei einer Veterinäramt-Kontrolle?
Du musst die Behandlungs-Doku auf Verlangen vorlegen. Fehlt sie, ist's ein Verstoß gegen das Tierarzneimittelgesetz, in der Regel mit Bußgeld.
Braucht ein 2-Völker-Imker schon eine Stockkarte?
Für die Behandlungs-Doku: ja. Für den Rest: dringend empfohlen, aber nicht Pflicht. Selbst bei einem Volk lohnt sich eine simple Karteikarte — du wirst dich im April nicht mehr erinnern, was im Oktober war.
Reicht eine Notiz im Handy ohne App?
In der Regel reicht alles, was nachvollziehbar Datum, Mittel, Charge, Dosis und Beute enthält und dauerhaft + lesbar bleibt. Eine Notes-App, ein Foto vom handgeschriebenen Heft, ein Excel-Sheet — Form ist nicht vorgeschrieben, Inhalt schon. Wichtig: ein zweites Backup, damit ein verlorenes Handy nicht die ganze Doku auslöscht.
Was gehört nicht in die Stockkarte?
Persönliche Notizen über andere Imker, Vereinsklatsch, Wetter-Prognosen für nächste Woche. Die Stockkarte ist ein Sach-Protokoll, nicht ein Tagebuch.

Fazit

Behandlungs-Doku ist Pflicht. Alles andere ist Kür — aber Kür, die sich im zweiten Imker-Jahr stark auszahlt. Papier oder App ist sekundär. Hauptsache, du fängst überhaupt an. Im ersten Jahr reicht ein Notizheft am Stand und ein Foto davon, damit’s gespeichert ist.

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