Die Tierarzneimittel-Dokumentation ist die wichtigste allgemeine Dauer-Dokumentationspflicht für deutsche Imker. Wer Varroa behandelt — und das tut der ganz überwiegende Teil der Imker — muss jede Anwendung nachweisen können, im Regelfall 5 Jahre lang. Hier steht, was rein muss und wie das in der Praxis aussieht.
Daneben können je nach Situation weitere Pflichten greifen (Bestandsmeldung Tierseuchenkasse, Wanderbuch, Gesundheitszeugnisse beim Wandern, Lebensmittel-Rückverfolgbarkeit beim Verkauf, Steuer- und Bio-Kontroll-Unterlagen). Eine Übersicht über das große Bild findest du in „Stockkarte führen — Pflicht oder Kür?”.
Warum es Pflicht ist
Die Rechtsgrundlage ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Verbindung mit der Tierhalter-Arzneimittel-Anwendungs- und Nachweisverordnung (TAMNAV). Beide gelten ausdrücklich für Bienenhalter — egal, ob Hobby- oder Erwerbsimker, ab dem ersten Volk.
Der Hintergrund: Varroa-Mittel sind Arzneimittel mit Rückstandsrelevanz für Honig. Wer kontaminierten Honig in den Verkehr bringt, gefährdet Verbraucher und sich selbst rechtlich. Die Doku-Pflicht soll Rückverfolgbarkeit sicherstellen — auch im unwahrscheinlichen Fall eines Rückstandsbefunds.
Welche Mittel sind in Deutschland zugelassen?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt die offizielle, jederzeit aktuelle Liste der zugelassenen Tierarzneimittel.
Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl gängiger Wirkstoffe und Anwendungsformen — Stand Mai 2026 nach BVL. Da sich Zulassungen ändern können (Erweiterungen, Rücknahmen, neue Handelspräparate), vor jeder Behandlung ein Blick in die aktuelle BVL-Liste oder beim bienenkundlichen Tierarzt. Die genauen Handelsnamen und die für jedes Präparat zugelassene Anwendungsform (z. B. Träufeln vs. Verdampfen vs. Sprühen) stehen jeweils auf der Packung bzw. in der Fachinformation.
| Wirkstoff / Kategorie | Beispielhafte Handelspräparate | Anwendungsform (gemäß Zulassung) |
|---|---|---|
| Ameisensäure ad us. vet. (60 %, 85 %) | diverse | Schwammtuch, Verdunster (Liebig, Nassenheider …), FormicPro / MAQS |
| Oxalsäure-Dihydrat | Api-Bioxal, Oxuvar | Träufeln; Sprühen oder Verdampfen je nach Präparat-Zulassung |
| Thymol | Thymovar, ApiLifeVar | Streifen / Tabletten |
| Flumethrin | Bayvarol | Streifen |
| Amitraz | Apivar, Apitraz | Streifen |
| Oxalsäure + Ameisensäure | VarroMed | Träufeln |
Wichtig zur Anwendungsmethode: Nicht jede Methode ist automatisch von jeder Zulassung gedeckt. Die Verdampfung (Sublimation) von Oxalsäure war in Deutschland lange rechtlich problematisch und ist nur entsprechend der aktuellen Zulassung des jeweiligen Präparats erlaubt. Was zulässig ist, steht in der Packungsbeilage und im BVL-Verzeichnis.
Daneben sind „biotechnische” Methoden wie Drohnenbrut schneiden und Bannwabe keine Arzneimittel — du musst sie trotzdem dokumentieren, wenn du Wabes Behandlungs-Buch nutzt, aber ohne Chargennummer (gibt’s nicht).
Was muss ein Behandlungs-Eintrag enthalten?
Pro Behandlung mindestens diese fünf Pflichtfelder:
- Datum der Anwendung
- Mittel — Handelsname plus Wirkstoff (auf der Packung steht das oft schon zusammen, z. B. „Api-Bioxal — Oxalsäure-Dihydrat”)
- Chargennummer — steht auf der Verpackung, meist „Ch.B.” oder „Lot”
- Dosis und Einheit — z. B. „200 ml” oder „2 Streifen”
- Behandelte Beute — eindeutig identifizierbar, z. B. „Volk 3” oder die Beuten-ID aus deiner Stockkarte
Empfohlen, nicht Pflicht:
- Außentemperatur — wichtig für Ameisensäure (wirkt nur in einem engen Temperaturfenster) und gibt dem Eintrag Plausibilität
- Applikationsart — Schwammtuch, Verdunster, Träufeln, Sprühen, Streifen
- Bemerkung — z. B. „bei 22 °C gut verflogen” oder „Volk wirkt geschwächt”
Wie lange aufbewahren?
In der Regel 5 Jahre ab Anwendung — das ist der typische Aufbewahrungszeitraum nach TAMNAV. Behandlungen vom Mai 2026 solltest du also bis 2031 vorhalten können — auch wenn du die Beute längst aufgelöst hast. Im Einzelfall können andere Vorschriften (z. B. lebensmittelrechtlich, bio-kontrollseitig) eigene Aufbewahrungsfristen vorsehen.
Beispiel-Eintrag
So sieht ein vollständiger Eintrag aus, in Wabe oder auf Papier:
Datum: 2026-08-15
Beute: Volk 3 „Linde"
Mittel: AS 60 %, Ameisensäure 60 %
Charge: AB12345
Dosis: 200 ml
Applikation: Schwammtuch
Außentemp.: 22 °C
Notiz: Sommerbehandlung 1, Mittelgut verflogen
in 4 Tagen. Volk ruhig.
Genau diese Felder sind im Behandlungsbuch von Wabe vorgesehen — Mittel-Auswahl ist ein Dropdown mit den oben gelisteten 14 zugelassenen Präparaten, Einheit und Applikationsart werden automatisch passend zum Mittel vorbelegt.
Wer kontrolliert das wirklich?
In der Praxis: das Veterinäramt bei Verdacht (anonyme Anzeige, Verdacht auf Bienenseuche, Honig-Beanstandung) oder bei einer Stichproben-Kontrolle. Hobby-Imker mit wenigen Völkern werden selten kontrolliert, aber wenn, dann ist die Doku das erste, was angefragt wird.
Ein Tierarzt, der Anfänger-Imker betreut oder Bienenseuchenbekämpfung macht, will die Doku ggf. ebenfalls sehen, vor allem wenn unklare Verluste auftreten. Da hilft eine saubere Behandlungs-Historie, Ursachen einzugrenzen.
Mehr zum großen Bild — was Imker insgesamt dokumentieren müssen und was Kür ist — steht in unserem Artikel „Stockkarte führen — Pflicht oder Kür”.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn die Chargennummer auf der Packung nicht mehr lesbar ist?
- Notiere, was du noch lesen kannst, plus den Hinweis "Charge nicht vollständig lesbar". Das Veterinäramt kann eine fehlende Charge als Mangel werten — eine teildokumentierte Position ist aber besser als ein leerer Eintrag. Wenn dir die Charge gar nicht mehr vorliegt, lohnt ein Anruf beim Tierarzt oder Veterinäramt, wie damit umzugehen ist.
- Brauche ich für Bio-Imkerei eine andere Doku?
- Ja, zusätzlich. Bio-Kontrollstellen (Bioland, Demeter, Naturland, EG-Bio) verlangen eine vollständige Hofbescheinigung mit allen Behandlungen plus Mittel-Zulassung für Bio. Die TAMNAV-Pflicht ist Mindeststandard, die Bio-Zertifizierung kommt obendrauf.
- Muss ich Drohnenbrut-Schneiden auch dokumentieren?
- Nicht nach TAMNAV — Drohnenbrut-Schneiden ist keine Arzneimittel-Anwendung. Sinnvoll ist es trotzdem, um Saison-Zeitpunkte und Volk-Effekte nachzuvollziehen.
- Wie ist das bei Ablegern, die innerhalb der Saison aufgelöst werden?
- Behandlungen am Ableger müssen dokumentiert werden wie bei jeder anderen Beute. Beim Auflösen markierst du den Eintrag mit "Volk vereinigt am ..." oder "aufgelöst am ...". Doku bleibt 5 Jahre erhalten.
- Reicht ein Foto vom handgeschriebenen Heft als digitale Doku?
- Praktisch funktioniert das in der Regel, wenn die Doku gut lesbar, vollständig (alle Pflichtfelder), dauerhaft verfügbar und nachvollziehbar ist. Ein einzelnes Handyfoto ohne Backup ist heikel — verliert man das Handy, ist die Doku weg. Empfehlung: Foto sofort doppelt sichern (iCloud / Google Drive / externes Backup). Eine strukturierte App-Doku ist robuster, aber Form-Vorschrift gibt es keine — Inhalt zählt.
- Ich verkaufe keinen Honig — gilt die Doku-Pflicht trotzdem?
- Ja. Die Pflicht hängt am Tierhalter-Status, nicht am Honig-Verkauf. Auch Hobby-Imker ohne Verkauf müssen Behandlungen dokumentieren.
Fazit
Die Pflicht ist klein, der Aufwand pro Behandlung minimal — vier bis fünf Felder, einmal pro Behandlung, drei bis vier Mal im Jahr. Wer’s ordentlich macht, hat im Ernstfall ein sauberes Logbuch und im Normalfall ein Werkzeug, um Behandlungserfolge über Jahre zu vergleichen.
Falls du das Behandlungs-Buch digital führen willst: Wabe hat genau diese Felder als App-Maske vorbereitet, mit Mittel-Preset und PDF-Export für Tierarzt-Vorlagen.